Elterninformation zur Durchführung von Selbsttests
Elterninformation zur Durchführung von Selbsttest: PDF bitte hier öffnen!
Sehr geehrte Eltern,
hiermit bitte ich Sie, die neuen Informationen zur verbindlichen und regelmäßigen Testung mit Antigen-Selbsttests zur Kenntnis zu nehmen.
Unserer Schule werden kurzfristig o.g. Selbsttests zur Verfügung gestellt, damit wird die Testung sowohl für Schülerinnen und Schüler bereits ab Klassenstufe 5 als auch für das pädagogische Personal verpflichtend.
Die Selbsttests der Schülerinnen und Schüler werden unter Aufsicht eines Lehrers vor Beginn des Unterrichtes durchgeführt.
Wir beginnen mit der Umsetzung der wöchentlichen Selbsttestungen am Donnerstag, dem 18.03.21 mit der Gruppe 2. Die Gruppe 1 folgt am Freitag, dem 19.03.2021.
Die Selbsttestung setzt sich in der kommenden Woche wie folgt fort:
Montag, dem 22.03.21 erneut die Gruppe 2, am Dienstag, dem 24.03.21, dann die Gruppe 1.
Auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus finden Sie eine ausführliche Beantwortung der meisten Fragen
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/ und auch ein
Erklär-Video für Schülerinnen und Schüler https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ.
Für die Durchführung des Selbsttests Ihres Kindes benötigen wir unbedingt die ausgefüllte und von einem Sorgeberechtigten unterschriebene Anlage Datenschutz/ Einwilligungs-erklärung oder eine ärztliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als eine Woche sein darf.
Die Einwilligungserklärung geben wir Ihrem Kind am Dienstag bzw. Mittwoch mit. Diese ist ebenfalls zum Download auf der Homepage eingestellt.
Entsprechend der gültigen Sächsischen Corona Schutzverordnung vom 5. März 2021 ist im Paragraf 5a Absatz 5 festgelegt:
Ab dem 15. März 2021 ist Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das CoronavirusSARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.
Wenn Sie für ihr Kind keine solche ärztliche Bescheinigung vorlegen können und mit dem Test nicht einverstanden sind, wird Ihr Kind vom Präsenzunterricht ausgeschlos-sen und darf die Schule nicht betreten.
Für dringende Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Schule.
Mit freundlichen Grüßen Stenzel, Schulleiterin